Warum wird die Zeit umgestellt?
In Deutschland wurde die jetzt gültige Zeitumstellung von der Normalzeit -
oder wie von vielen bezeichnet "Winterzeit" - auf die Sommerzeit 1980 eingeführt.
Ein wichtiger Grund war zum einen die Anpassung an Nachbarländer,
die diese Regelung schon früher eingeführt hatten.
Zum anderen war man der Überzeugung mit dieser Regelung durch eine bessere
Nutzung des Tageslichts Energie sparen zu können.
Diese Überlegung war insbesondere noch eine Nachwirkung aus der Zeit
der Ölkrise in Deutschland 1973.
Von 1950 - 1980 gab es in Deutschland keine Sommerzeit,
jedoch existierten vor diesem Zeitraum bereits mehrere Sommerzeiten,
so gab es 1947 neben der Sommerzeit sogar noch eine Hochsommerzeit.
Eingeführt wurde die Zeitumstellung erstmals 1916 in Irland.
Die Zeitumstellung ist in Deutschland durch das in der
geänderten Fassung vom 13.September 1994 geregelt.
Bis zum Jahr 2001 einschließlich, gab es regelmäßig Verordnungen,
die die Zeitumstellung für die folgenden Jahre geregelt hat.
Verordnung vom 12.07.2001 ,
veröffentlicht am 18.07.2001 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 35:
Auf Grund des §3 des Zeitgesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1110, 1262),
der durch das Gesetz vom 13. September 1994 (BGBl. I S. 2322)
geändert worden ist,
verordnet die Bundesregierung:
§1 Ab dem Jahr 2002 wird die mitteleuropäische Sommerzeit
(§1 Abs. 4 des Zeitgesetzes) auf unbestimmte Zeit eingeführt.
§2 (1) Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt jeweils am letzten
Sonntag im März um 2 Uhr mitteleuropäischer Zeit.
Im Zeitpunkt des Beginns der Sommerzeit wird die Stundenzählung
um eine Stunde von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt.
(2) Die mitteleuropäische Sommerzeit endet jeweils am
letzten Sonntag im Oktober um 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit.
Im Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit wird die Stundenzählung
um eine Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt.
Die Stunde von 2 Uhr bis 3 Uhr erscheint dabei zweimal.
Die erste Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit)
wird mit 2 A und die zweite Stunde
(von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Zeit) mit 2 B bezeichnet.
§3 Das Bundesministerium des Innern gibt im Bundesanzeiger,
beginnend mit dem Jahr 2002,
für jeweils fünf aufeinander folgende Jahre Beginn
und Ende der Sommerzeit bekannt.
§4 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkändung in Kraft.
Berlin, den 12. Juli 2001
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